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Atemschutzgeräteträger

Tragen von umluftunabhänigen Atemschutzgeräten

Um sich - insbesondere bei Bränden - vor Atemgiften schützen zu können, werden bei der Feuerwehr Atemschutzgeräte vorgehalten. Um diese Geräte nutzen zu können, ist neben der gesundheitlichen Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten auch die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erforderlich. In diesem Lehrgang wird den Einsatzkräften theoretisches Wissen zu Atmung, Atemgiften, Geräteinsatz, Einsatzgrundsätzen und Notfallmaßnahmen vermittelt. Zusätzlich werden praktische Übungen unter Atemschutz auf der Übungsstrecke durchgeführt. Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger im Stadt- und Landkreis Heilbronn findet zentral bei der Berufsfeuerwehr in Heilbronn statt.

 

Jeder Atemschutzgeräteträger muss regelmäßig zu einer Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G26.3), bei der die Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmung, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Seh- und Hörvermögen, ggf. Röntgen, ggf. Laborwerte und weitere Parameter überprüft werden.

 

Das Atemschutzgerät

Die bei der Feuerwehr Nordheim verwendeten Atemschutzgeräte haben Flaschen, in denen die Luft mit 300 bar gespeichert ist. Die Druckluftflasche besteht aus Stahl und enthält sechs Liter Atemluft (d.h. Öl- und Partikelfrei). Dies ergibt 1.636 Liter unkomprimierte Luft.

 

Die Flaschen sind auf einem Tragegestell, das zum besseren Tragen gepolstert ist, befestigt. Die Tragegurte und der Bauchgurt sind verstellbar und müssen beim Tragen fest sitzen. Sie sind schwer entflammbar und aus verrottungsfestem Material hergestellt.

 

Zur Kontrolle des Luftvorrates befindet sich am Gerät ein Manometer, auf dem man laufend beobachten kann, wie hoch der Luftdruck in der Flasche noch ist. Zum Schutz, dass die Luft in der Flasche zu Neige geht, gibt es eine akustische Warneinrichtung in Form einer Signalpfeife, die bei einem Druck zwischen 50 und 60 bar zu pfeifen beginnt.