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Rauchmelder

Brandtote sind Rauchtote

Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände. Die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

 

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Baden-Württemberg müssen Sie seit dem 1. Januar 2015 Rauchmelder im Haushalt haben.

 

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

 

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

 

Warnen Sie gegebenenfalls auch Ihre Nachbarn (z.B. im Mehrfamilien- oder Doppelhaus), begeben Sie sich ins Freie und weisen Sie die eintreffende Feuerwehr in die Situation ein. Gehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf keinen Fall zurück ins Gebäude! Auch nicht um noch schnell z.B. wichtige Unterlagen zu retten. Alles Materielle ist ersetzbar, Ihr Leben jedoch nicht.

 

Wenn Sie einmal den Rauchmelder des Nachbarn hören, zögern Sie nicht auch in diesem Fall die Feuerwehr zu rufen. Auch wenn die Nachbarn nicht zu Hause sind, kann das Auslösen eines Rauchmelders Entstehungsbrände in einem frühen Stadium erkennen und somit den Schaden durch die Möglichkeit einer frühzeitigen Alarmierung der Feuerwehr erheblich minimieren. Sollte sich der Alarm als Fehlalarm herausstellen, sind die Einsätze kostenfrei. Sie sehen: es gibt nichts zu verlieren, gehen Sie auf Nummer sicher.

 

Darauf sollten Sie achten

Befestigen Sie Rauchmelder für einen optimalen Schutz

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt,
  • an der Decke in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt,
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft,
  • nicht in der Dachspitze,
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (z.B. Bad und Küche). Installieren Sie in der Küche stattdessen einen gewöhnlichen Rauchmelder, im Flur in Küchentürnähe oder verwenden Sie einen Rauchmelder, der für den Kücheneinsatz geeignet ist.

 

Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.

 

Für mehr Sicherheit verzichten Sie auf billige Alkaline-Batterien und entscheiden sich für Lithium-Batterien. Diese halten bis zu 12 Jahre und garantieren dauerhaften Schutz. Es gibt auch Rauchmelder mit fest eingebauten Batterien, die ebenfalls bis zu 12 Jahre halten.

 

Außerdem gibt es qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Sie sind gekennzeichnet mit dem „Q“ - einem unabhängigen Qualitätszeichen. Die Vorteile: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer, um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden.

 

Bezugsquellen

Rauchmelder kaufen Sie am besten im Fachhandel.

 

Rauchmelder für Gehörgeschädigte

Da ein Mensch mit einem geschädigten Gehör selbst den 85 db(A) lauten Alarmton des Rauchmelders nicht wahrnehmen kann, wurden spezielle Rauchwarnmelder entwickelt, um auch diesen Menschen im Ernstfall eine Rettung zu sein. Dabei sendet der Melder einen hellen Lichtblitz aus, der besonders gut wahrgenommen wird. Zusätzlich ist mit dem Gerät eine kleine Scheibe verbunden, die in das Bettzeug des Schlafenden gelegt wird und im Alarmfall vibriert, um ihn auch nachts rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch zu warnen.

 

Weitere Informationen

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, beantworten wir diese gerne.

 

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg


Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 10. Juli 2013
  • für bestehende Wohnungen seit 1. Januar 2015
  • Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung