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Geschichte

Das Feuerlöschwesen der Gemeinde Nordheim

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Nordheim konnte am 10. Mai 2009 ihr 100-jähriges Bestehen feiern. Doch das Feuerlöschwesen der Weinbaugemeinde ist schon weit älter als 100 Jahre.

 

Laden Sie sich doch einfach die Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum herunter oder stöbern Sie in einer Kurzübersicht hier auf diesen Seiten durch die Geschichte. Sie können sich auch gerne an uns wenden und wir lassen Ihnen eine gebundene Version der Festschrift zukommen.

 

Die Anfänge

1808 erließ König Friedrich eine Feuerlöschordnung, die die nötigen Maßregeln beim Ausbruch eines Feuers festlegte. Da es keine Feuerwehr gab, waren alle Gemeindebürger verpflichtet, bei einem Brand zu Hilfe zu eilen. Jeder neu in das Bürgerrecht aufgenommene Mann, sei es ein Bürgerssohn oder ein von auswärts in den Ort Gezogener, musste einen Feuereimer anschaffen, der auf dem Rathaus abzuliefern war. Für die anderen Männer, die sich im Ort aufhielten, Gesellen, Knechte etc., hatte die Gemeinde auf eigene Kosten eine Anzahl von Feuereimern zur Verfügung zu halten. Außerdem sollte jeder Ort eine Hand- oder Feuerspritze (d.h. Eine große Feuerspritze, die auf einem Wagen stand) anzuschaffen.

 

Die Bürgerschaft wurde in mehrere Rotten eingeteilt. Jeder hatte die Aufgabe seinen Feuereimer beim nächsten Wasserbehälter zu füllen und, damit versehen, am Brandplatz zu erscheinen. Reine Zuschauer, „wes Standes sie seien“, sollten nicht geduldet werden. Für die Bedienung der Feuerspritze wurde eine Anzahl an Männern bestimmt. Ebenso wurde die Abgabe der Feuereimer organisiert und die Schwellung des Baches, um genügend Wasser zur Verfügung zu haben.

 

Einige der „rechtschaffensten Bürger“ wurden gewählt, die dafür verantwortlich waren, um Mobilien aus gefährdeten Häusern in der Nähe des Brandes zu schaffen, an einen sicheren Ort zu bringen und zu bewachen. Metzger, Fuhrleute und Bauhandwerker hatten sich mit Pferden am Rathaus, bei der Feuerspritze und am Brandplatz einzufinden. Küfer und Kübler hatten ihre Wasserbutten und Bäcker ihre Gölten mit Wasser zu füllen und damit an den Brandplatz zu eilen. Die „Weiber“ sollten im Winter so schnell wie möglich heißes Wasser machen und zum Brandplatz bringen, um das Einfrieren der Feuerspritze zu verhindern. Feuerreiter wurden ausgeschickt, um die Nachricht vom Brand an das Oberamt zu melden und in Nachbargemeinden um Hilfe nachzusuchen.

 

1840 bis 1908 - Die organisierte Pflichtfeuerwehr Nordheim

1840 wurde ein bereits 1835 beratener Entwurf für eine lokale Feuerlöschordnung verabschiedet. Ihr Wortlaut hat sich nicht erhalten. Man kann aber sicher annehmen, dass sie auf der württembergischen Feuerlöschordnng von 1808 fußte. Bei den regelmäßig abgehaltenen Ruggerichten wurden auch die Löschgeräte begutachtet. 1862 besaß die Gemeinde eine Feuerspritze, eine Handfeuerspritze, 4 Hacken, 4 Leitern, 20 Butten, 6 Eichen mit Tragstöcken, 10 Schapfen, 41 Feuereimer, davon 26 aus Leder (die zum größten Teil schadhaft waren, und ausgewechselt werden mussten), und zwei Feuerfahnen. Kurze Zeit später wurde an Stelle der Handfeuerspritze eine Patent-Saug-Feuerspritze von der Fa. Kurtz in Stuttgart für 1.470 Gulden gekauft.

 

Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts beriet man in der Gemeinde, ob man nicht eine neue Feuerlöschordnung erlassen und eine organisierte Feuerwehr oder wenigstens Löschmannschaften aufstellen sollte. 1881 beschloss der Gemeinderat eine förmlich organisierte Feuerwehr einzurichten. Zu ihrem Kommandanten wurde der Gemeindepfleger Philipp Schiz ernannt, zu seinem Stellvertreter Carl Kyriß A.S. Auf Kosten der Gemeinde sollten zwei Hornisten und zwanzig Mann Steiger samt Kommandant und Stellvertreter ausgerüstet werden. Im folgenden Jahr, 1882, sollten zwei Spritzenmeister und eine 32 Mann starke Spritzenmannschaft ausgerüstet werden. Dieser Beschluss wurde aber erst 1883, mit Rücksicht auf die ungünstigen Zeitverhältnisse, umgesetzt.

 

Die Statuten der Feuerwehr wurden aufgestellt und noch im gleichen Jahr vor versammelter Gemeinde öffentlich vorgelesen. Die Feuerwehr wurde mit Uniformen und Messinghelmen ausgestattet. Sie bestand auch acht Zügen. Feuerwache (20 Mann), Steiger und Retter inklusive zwei Hornisten und zwei Tambours (24 Mann), Rettungs- und Flüchtungsmannschaft (20 Mann), eine Spritzenmannschaft für auswärtige Brandfälle (34 Mann) und eine für Brandfälle im Ort (32 Mann) zuständige und zwei Schapfen- und Buttenmannschaften, die zu den Spritzenmannschaften gehörten (je 31 bzw. 32 Mann). Außerdem wurde Fahrpersonal berufen, das zur Bespannung der Saugfeuerspritze und zum Beiführen von Wasser verantwortlich war.

 

Zur Beteiligung an der Feuerwehr waren alle diejenigen verpflichtet, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zur persönlichen Hilfeleistung bei Brandfällen verpflichtet waren, d.h. alle männlichen Bürger zwischen dem 20. und dem 60. Lebensjahr, die körperlich dazu in der Lage waren. Die Aufteilung auf die Mannschaften erfolgte durch den Verwaltungsrat.

 

Um sich auf den Ernstfall vorzubereiten, wurden regelmäßige Übungen veranstaltet. Jeder Zug übte mehrmals im Jahr seine Aufgaben. Außerdem fanden noch zwei oder drei Hauptübungen mit dem ganzen Corps statt. Das Alarmzeichen bei einem Brand war das Läuten aller Kirchenglocken und der Rathausglocke. Dann hatte sich die gesamte Löschmannschaft zum Dienst zu stellen.

 

1878 bis 1935 - Die organisierte Pflichtfeuerwehr Nordhausen

In Nordhausen fertigte man 1878 eine Lokalfeuerlöschordnung an. Sämtliche feuerwehrpflichtigen Männer wurden in drei Mannschaften eingeteilt: Spritzenmannschaft (8 Mann), Flüchtungsmannschaft (9 Mann) und Wachtmannschaft (5 Mann). Als Rettungs- und Aufbewahrungsplätze wurden bei einem Brand das Schafhaus für den oberen Teil des Ortes und die Kirche und das Rathaus für den unteren Teil des Ortes bestimmt.

 

Als 1885 die neue Lokalfeuerlöschordnung erlassen wurde, berichtete der Gemeinderat folgendes: Die hiesige Gemeinde zählt 342 Einwohner […]. Die Feuerlösch u[nd] Rettungsgeräthe, […] genügen vorerst mit Ausnahme der Feuerleiter, hier sollte eine neue Stützenleiter angeschafft werden.

  1. Eine neue Fahrfeuerspritze anzuschaffen, ist derzeit der Gemeinde unmöglich, da zu diesem Zwecke vorerst ein Fond angelegt wird. Die Tragspritze welche gute Dienste leistet, genügt bei der niederen Bauart der Gebäude vollständig.
  2. Die hiesige Gemeinde besitzt 3 Wasserweiher und 5 Pumpbrunnen, welche bei einem Brande hinlänglich Wasser liefern, […].
  3. Bis jetzt besteht hier keine organisierte Feuerwehr:
    1. hierfür sind aber die Feuerlöschmannschaften inLeiter und Schlauchmannschaft
    2. Spritzenmannschaft
    3. Wachmannschaft
    4. Fluchtungsmannschaft
    5. Wasserträger und Schöpfer

eingeteilt, sämtliche mit 5 [Mann] und werden mit denselben Feuerlöschproben vorgenommen. Da diese Eintheilung dem Gesetz nicht vollständig entspricht so wird in nächster Zeit eine Steigerabtheilung zu üben und auszurüsten seyn.4. Eine Lokalfeuerlöschordnung beseht hier seit dem Jahr 1878 die dem Geseze genügt


1890 wurde dann doch eine neue Lokalfeuerlöschordnung erlassen, wie sie Standard für die Pflichtfeuerwehren war. Die Ausrüstung der Feuerwehr bestand aus:

  • 1 Tragspritze mit 10 Meter langem Schlauch
  • 4 Eichen
  • 4 Butten
  • 3 Schapfen
  • 16 blecherne Feuereimer
  • 2 Feuerleitern
  • 2 Spaten
  • 2 Dorfleitern
  • 1 Stützenleiter
  • 1 Feuerhaken.


Zum Dienst in der Feuerwehr waren alle männlichen Bürger zwischen 18 und 50 Jahren verpflichtet. 56 Männer waren in vier Zügen organisiert. Eine Ablösung für die Spritzenmannschaft konnte nicht aufgestellt werden, da es nicht genügend Männer gab. Bei einem Ortsbrand wurde Alarm duch das Läuten aller drei Kirchenglocken gegeben. Brannte es auswärts, wurde nur die kleine Glocke geläutet. Als Feuerreiter wurden die vier Pferdebesitzer im Ort aufgestellt.

 

Während des ersten Weltkrieges war die Hälfte der Feuerwehrmannschaften eingezogen worden, sodass die Altersgrenzen für die Feuerwehrpflichtigen ausgedehnt werden mussten. Alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren waren jetzt feuerwehrpflichtig. 1917 mussten alle, die der Schule entwachsen waren (d.h. ab 14 Jahren), der Feuerwehr beitreten, da die Mannschaften nicht mehr ergänzt werden konnten.

 

Nach dem Krieg wurden diese Änderungen wieder rückgängig gemacht. Durch die Demobilisierung des Heeres hatte man sogar mehr als die mögliche Anzahl von jungen Männern, da diese nicht mehr zum Heeresdienst eingezogen werden durften. Deswegen wurde die Altersgrenze 1922 von 50 auf 45 Jahre gesenkt.

 

1909 bis 1955 - Die freiwillige Feuerwehr Nordheim

Mit der starken Zunahme der Einwohnerzahl war die Pflichtfeuerwehr für den raschen Einsatz im Notfall zu schwerfällig geworden. Der Kommandant der Feuerwehr, Wilhelm Schiz, setzte sich für eine Freiwillige Feuerwehr in Nordheim ein. Das Interesse der Bürger an der Pflichtfeuerwehr zu erhalten war sehr mühsam. Es kam öfters vor, dass Männer abgemahnt werden mussten, weil sie unentschuldigt den Übungen fernblieben. Dieses Problem sollte sich durch eine motivierte, nur aus freiwilligen, interessierten Männern bestehende Feuerwehr erledigen.

 

Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgte durch einen Gemeinderatsbeschluss vom 13. August 1909. Die neue Lokalfeuerlöschordnung wurde 1910 verkündet. Die Freiwillige Feuerwehr übernahm den vollständigen Feuerlösch- und Rettungsdienst bei Brandfällen in der Gemeinde und in den Nachbargemeinden, sowie bei Waldbränden. Von den feuerwehrpflichtigen Einwohnern mussten diejenigen, die keinen freiwilligen Dienst in der Feuerwehr leisteten, eine jährliche Abgabe von 3 bis 5 Mark zahlen. Zu den feuerwehrpflichtigen Einwohnern gehörten alle Männer bis zu ihrem 45. Lebensjahr.

 

Die Gesamtstärke der Feuerwehr betrug 118 Mann, die sich auf vier Züge verteilte: Steiger und Retter, Hydrantenmannschaft, Spritzenmannschaft und Flüchtungsmannschaft.

 

Da die Gemeinde seit 1907 eine Wasserleitung besaß, war das Löschen einfacher geworden. Über den Ort verteilten sich 57 Hydranten. Außerdem konnte immer noch der Katzentalbach im Notfall gestaut werden. Den Müllern war es in diesem Fall verboten, das Wasser für ihre eigenen Bedürfnisse zu stauen. Die Lösch- und Rettungsgeräte der Gemeinde waren im Magazin des Schulhauses untergebracht. Das Alarmzeichen für einen Ortsbrand war das Läuten aller Kirchenglocken und der Rathausglocke mit kurzen Unterbrechungen, dazu wurde das Feuersignal durch die Hornisten und Tamboure (Trommler) gegeben. Wenn die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr nicht ausreichten, konnten auch die anderen Einwohner zur Mithilfe aufgefordert werden, am Löschen mitzuwirken. Vor der elekrischen Beleuchtung waren alle Bewohner bei einem Nachtbrand verpflichtet, Laternen mit brennendem Licht hinauszuhängen oder an die Fenster zu stellen. Fuhrwerkbesitzer waren zum Wasserführen verpflichtet. Auch Frauenspersonen hatten sich mit Kübeln ausgerüstet bereitzuhalten, um beim Wassertragen zu helfen.

 

1936 erhielt die Freiwillige Feuerwehr Nordheim eine neue Satzung, da sie im Zuge der Veränderungen im Dritten Reich als eingetragener Verein behandelt wurde. Nach dieser Satzung bestand die Nordheimer Wehr aus einem Löschzug (35 Mann), einem Halbzug (27 Mann) und zwei Löschtrupps (18 Mann). Die Gesamtstärke der Truppe betrug 80 Mann. Die Zahl der Löschzüge, Halbzüge usw. richtete sich nach den vorhandenen Geräten. Der Führer der Wehr war der Oberbrandmeister, dem zwei Brandmeister und vier Löschmeister sowie eine Anzahl von Oberfeuerwehrmännern zur Verfügung standen. Als Kommandant wurde der bisherige Kommandant, Adolf Schlienz, bestätigt, der 1934 Wilhelm Wirth abgelöst hatte. Bereits 1935 war eine Feueralarmsirene angeschafft worden, da diese bei der Nähe der Festung bzw. Garnisionsstadt Heilbronn sehr wichtig für den Luftschutz der hiesigen Gemeinde war.

 

Nach Ausbruch des Krieges war die Feuerwehr für den Luftschutz des Ortes verantwortlich. Die Feuerwehr bildete die Bevölkerung im zivilen Luftschutz, in der Brandbekämpfung und zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz in Erster Hilfe aus. Es wurden Sammelunterstände errichtet. Die Aufgaben der Feuerwehr waren vielfältig, obwohl ihr Mannschaftsstand durch Einberufungen stark geschrumpft war. Der Pfarrkeller war der Hauptbefehlsstand, wo sich der Bürgermeister, die Polizei und Feuerwehrführer bei Luftangriffen einfinden mussten. Eine Mannschaft musste dort bereitgehalten werden, da das Feuerwehrgerätemagazin in unmittelbarer Nähe lag. Beim Einmarsch der alliierten Truppen versuchten die wenigen Feuerwehrmänner, die sich noch im Ort aufhielten, die entstanden Brände zu löschen. Drei von ihnen kamen dabei ums Leben: Gustav Plieninger, stellvertretender Kommandant, Gustav Attmanspacher und Friedrich Golter.

 

Erst Anfang der 50er Jahre waren alle Feuerwehrmänner, die sich in Kriegsgefangenschaft befanden, wieder zu Hause. Die Freiwillige Feuerwehr wurde wieder in ihrer vollen Organisation aufgebaut. Als Kommandant war 1945 Karl Binder eingesprungen.

 

1936 bis 1952 - Die freiwillige Feuerwehr Nordhausen

Nachdem 1936 das neue Reichsfeuerlöschgesetz in Kraft trat, musste die Nordhausener Pflichtfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr umgewandelt werden. Die Feuerwehr erhielt eine neue Satzung und unterstand jetzt der Polizeiaufsichtsbehörde. Sie sollte ihre Mitglieder im Sinne des nationalsozialistischen Staates zum mutvollen und unermüdlichen Einsatz ihrer besten Kräfte für Volk und Vaterland erziehen. Die Feuerwehr bestand aus einem Halbzug, einen Löschtrupp und einem Reservelöschtrupp.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Freiwillige Feuerwehr Nordhausen eine Stärke von 30 Mann. Ihr Kommandant war Paul Conte L.S. In ihrem Besitz befand sich u.a. eine Saug- und Druckspritze (Handbetrieb), eine Druckspritze, verschiedene Schläuche, Leitern und zwei Gasmasken.

 

1956 bis 1956 - Das neue Feuerwehrgesetz von 1956

1956 wurde das neue Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg erlassen. Es definierte die Aufgaben der Feuerwehr wie folgt: Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde. Sie ist unabhängig von der Polizei. Sie hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten, sowie die Bevölkerung und das Volksvermögen bei drohenden Gefahren zu schützen. Sie wird mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherungsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten usw. beauftragt. Bei Überschwemmungen, Einsturz von Bauten, Explosionen usw. stehen sie an vorderster Front. Die Feuerwehr ist also aus ihrem ureigenen Zweck hinausgewachsen.

 

1965 wurde das neue Feuerwehrgerätehaus gleichzeitig mit dem neuen Rathaus in der Nordheimer Hauptstraße eingeweiht. Der Erwerb des ehemaligen von Marvalschen Hofgutes machte es möglich, dass nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Feuerwehr aus beengten Räumlichkeiten, in der Zeit entsprechende Gebäude umziehen konnten. Das Rathaus ist bis heute im so genannten „Schlösschen“, ein 1854 erbautes Wohnhaus, die Feuerwehr wurde der ehemaligen Gutsscheuer untergebracht. Die Nordheimer Feuerwehr gehörte damit zu den am besten ausgestatteten Wehren im Bezirk.

 

Nordhausen erließ 1969 eine Satzung über eine Feuerwehrabgabe, die von allen männlichen Einwohnern zwischen 18 und 50 Jahren erhoben wurde.

 

1975 bis heute - Die gemeinsame Feuerwehr

Mit der Eingemeindung Nordhausens 1975 wurde auch eine gemeinsame, neue Feuerwehrsatzung nötig.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Nordheim bestand bis 2000 als Gemeindefeuerwehr aus den aktiven Abteilungen von Nordheim und Nordhausen. Bei der ersten gemeinsamen Jahreshauptversammlung gehörten der Abteilung Nordheim 37 Aktive an, der Abteilung Nordhausen 19.

 

Im Mai 1976 wurde in Nordhausen das Feuerwehrgerätemagazin in der Heuchelbergstraße eingeweiht.

 

Anfang 1998 wurde die Jugendfeuerwehr ins Leben gerufen. Sie ist heute der wichtigste Nachwuchslieferant für die Einsatzabteilung.

 

Anfang 2001 wurden durch den Neubau des Feuerwehrhauses auf der Zimmerer Höhe in Nordheim die beiden Abteilungen zu einer zusammengelegt.

 

Kommandanten und Stellvertreter von 1909 bis heute

Kommandanten Stellvertreter
1909 - 1919 Wilhelm Schiz 1909 - 19?? Gottlob Betz
1919 - 1933 Wilhelm Wirth 19?? - 1934 Adolf Schlienz
1934 - 1937 Adolf Schlienz 1934 - 1945 Gustav Plieninger
1937 - 1945 Ernst Aufrecht 1945 Karl Binder
1945 - 1950 Karl Binder 1945 - 1955 Gustav Müller
1950 - 1966 Wilhelm Schmid 1955 - 1957 Otto Notz
1966 - 1983 Walter Deininger 1957 - 1966 Walter Deininger
1983 - 2009 Karl Wehler 1966 - 1982 Gerhard Haug
2009 - heute Siegbert Uzelmaier 1982 - 1983 Karl Wehler
    1983 - 2004 Klaus Urban
    2004 - 2009 Siegbert Uzelmaier
    2009 - heute Andreas Urban